Wir untersuchen, beraten und behandeln Patienten jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckproblemen.
Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung.
Verordnende Ärzte sind Kinderärzte, Phoniater, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte und Neurologen, Kinder- und Jugendpsychiater, evtl. auch Internisten und Allgemeinmediziner.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Die Therapien finden in der Regel in der Praxis statt, nach ärztlicher Verordnung auch bei Ihnen zu Haus oder im Pflegeheim.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr wird die Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10% des Verordnungswertes zahlen. Zusätzlich ist eine Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung zu leisten.
Eine Befreiung der Zuzahlung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.